AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der chimpplus AG - transparent und offen, klar für jeden ersichtlich.

1. Geltungsbereich

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der chimpplus AG (cp) und ihren Geschäftspartnern in grundsätzlicher Weise.

Sie gelten für sämtliche Produkte, Dienstleistungen und Lieferungen der cp. Diese Bedingungen treten mit dem erstmaligen Abschluss eines Vertrags und der ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung des Geschäftspartners in Kraft. Sie gelten ebenso für weitere Rechtsgeschäfte, insbesondere für Verhandlungen und die Vertragsphase.

Allgemeine Vertragsbedingungen des Geschäftspartners sind nur gültig, wenn cp dies schriftlich akzeptiert hat. Sie gelten auch dann nur für das jeweilige Einzelgeschäft.

2. Rangfolge

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der chimpplus AG (cp) und ihren Geschäftspartnern in grundsätzlicher Weise.

Sie gelten für sämtliche Produkte, Dienstleistungen und Lieferungen der cp. Diese Bedingungen treten mit dem erstmaligen Abschluss eines Vertrags und der ausdrücklichen oder stillschweigenden Anerkennung des Geschäftspartners in Kraft. Sie gelten ebenso für weitere Rechtsgeschäfte, insbesondere für Verhandlungen und die Vertragsphase.

Allgemeine Vertragsbedingungen des Geschäftspartners sind nur gültig, wenn cp dies schriftlich akzeptiert hat. Sie gelten auch dann nur für das jeweilige Einzelgeschäft.

3. Leistungen

A. Währung, Mehrwertsteuer
Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzlich vorgeschrieben Mehrwertsteuer nicht.

B. Fristen
Rechnungen der cp werden 30 Tage nach Rechnungs- datum fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der in der ersten Mahnung festgesetzten Nachfrist ist cp berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% zu verlangen.

C. Forderungen
Eine Verrechnung von Forderungen ist ohne Absprache unzulässig.

D.Honorarbasis, Reisezeit, Spesen
Honorare werden als Stunden- oder Tagespreise (1 Tag = 8 Stunden) ausgewiesen. Darüber hinausgehende Leistungen werden anteilig verrechnet. Reisezeit von und zum Geschäftspartner wird nach Aufwand gemäss Honorarordnung verrechnet.

E. Nicht genau spezifizierte Arbeiten
Fehlen vertragliche Bestimmungen, so wird nach Aufwand verrechnet. Es werden die Standardansätze gemäss Honorarordnung angewandt.

F. Partnerunternehmen
cp kann für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung jederzeit auf Partnerunternehmen (Subunternehmer) zurückgreifen. cp hat keine Verpflichtung, den Geschäftspartner vorgängig über das Engagement zu informieren. In diesem Fall ist cp jedoch für die Einhaltung der Geheimhaltungspflichten verantwortlich.

G. Preise – Punkt 7
cp ist berechtigt, die vereinbarten Preise laufender Verträge jährlich der Teuerung anzupassen. Dies gilt nicht für anderweitige Regelungen (Wartungsverträge).

4. Leistungen

Informationspflichten.
Die Parteien verpflichten sich, auf Tatsachen aufmerksam zu machen, die für die Vertragserfüllung von Relevanz sind. Dazu gehören insbesondere Informationen über gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften am Bestimmungsort sowie Besonderheiten innerhalb der Organisation des Geschäftspartners.

5. Mitwirkungspflichten des Geschäftspartners

A. Definition
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass alle definierten Mitwirkungspflichten rechtzeitig und für cp unentgeltlich erbracht werden. Zusätzlich hat der Geschäftspartner cp bei der Erbringung ihrer Leistungen aktiv und zeitgerecht zu unterstützen sowie die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen.

B. Dokumente und Daten
Der Geschäftspartner stellt rechtzeitig Daten, Informationen und Dokumente zur Verfügung, die für Leistungen der cp von Bedeutung sein könnten.

C. Zusatzaufwendungen
Kommt der Geschäftspartner diesen Pflichten nicht nach, sind die Folgen (Verzögerungen, Mehraufwendungen usw.) vom Geschäftspartner zu tragen.

D. Referenz
cp darf, sofern dies mit dem Geschäftspartner nicht anders vereinbart wurde, diesen in der Markt- kommunikation nennen.

6. Mängel und Störungen

A. Höhere Gewalt
Kann eine Partei unverschuldet ihre Leistung nicht erbringen, verschiebt sich die Vertragserfüllung um die Dauer der Störung. Als höhere Gewalt gelten u.a. Naturereignisse von besonderer Intensität, nicht voraussehbare behördliche Restriktionen, kriegerische Ereignisse oder Streiks.

B. Mängelanzeige
Probleme, die mit Produkten der cp in Zusammenhang stehen könnten, müssen unverzüglich gemeldet werden, auch wenn es nicht sicher ist, dass die Ursache der Störung in den von cp gelieferten Produkten liegt. Diese Meldung ist rein informeller Natur und löst vorerst keine Verpflichtungen seitens cp aus.

C. Mängeldefinition
Ein Produkt ist mangelhaft, wenn es zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist oder vernünftigerweise zu erwartende Anforderungen an Funktion und Leistung so weit unterschreitet, dass die Tauglichkeit für den vordefinierten Gebrauch erheblich gemindert oder vollständig ausgeschlossen ist. Ausgeschlossen sind Fehler, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bestanden haben oder die durch nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, insbesondere durch gegen die Nutzungsrechte verstossende Aktivitäten entstanden sind.

D. Rüge
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist hat der Geschäftspartner die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden. Unterlässt der Geschäftspartner die Anzeige innerhalb von 2 Monaten nach Produktionsaufnahme, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als abgenommen.

E. Nachbesserung
Wenn bei einer Abnahme erhebliche Mängel festgestellt werden, so hat cp zunächst das Recht, diese auf dem Wege der Nachbesserung zu beheben. Der Geschäfts- partner räumt der cp eine angemessene Nachbesserungsfrist ein. Die entstandenen eigenen Aufwände, werden durch die cp getragen.

F. Systemzugang
Für Wartungs- und Serviceleistungen hat der Geschäftspartner bei Bedarf den Zugang (physisch und/oder per Remote-Verbindung) zu seinen Systemen zu gewähren.

7. Vertragsauflösung

Sofern in den Verträgen nicht anderes vermerkt ist gilt bezüglich Kündigung folgendes:

A. Auftragsbeendigung
Werden Aufträge (z.B. Dienstleistungen nach Aufwand, Projektaufträge) ausserhalb der vereinbarten Fristen beendet, verpflichtet sich der Geschäftspartner, cp den entstandenen Schaden zu ersetzen.

B. Stornierung
Die Stornierung von Bestellungen (Dienstleistungen und/oder Lizenzmaterial) ist möglich, wenn der Geschäftspartner cp dabei vollständig schadlos hält; bei Werkverträgen gilt OR, Art. 377.

C. Ausserordentliche Vertragsauflösung
cp kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung und vorzeitig kündigen, wenn nachfolgende Gründe vorliegen:

Versuch durch den Geschäftspartner, in einem Vertragsverhältnis resultierende rechte/Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch cp an Dritte abzutreten.

Grobe Verletzung des Geschäftspartners von wesentlichen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses oder nicht Einhalten der auferlegten Pflichten (inkl. Zahlungsverpflichtungen).Wenn der Geschäftspartner der cp ein Konkurs- oder Nachlassverfahren einleitet.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

A. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

B. Datenschutz
Der Datenschutz hat bei cp einen hohen Stellenwert. Sämtliche Personendaten werden gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeiten.

9. Schlussbestimmungen

A. Gültigkeit
Die Verträge (einschliesslich dieser AGB) ersetzen jeweils alle früheren Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand, ausser es wird in den jeweiligen Verträgen auf diese verwiesen.

B. Vermittlung
Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten, in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

C. Gerichtstand
Der übliche Gerichtsstand ist Solothurn. Abweichungen in Verträgen sind möglich.

D. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der Verträge (einschliesslich dieser AGB) nichtig oder rechtsunwirksam sind, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen, wie rechtlich möglich.

chimpplus AG – St. Niklausstrasse 5 – 4500 Solothurn – Version 1.0 – 23.04.2014

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